Warum Two Hearts Pflegedienst?

  • Individuelle Pflege: Wir gehen auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ein.
  • Qualifizierte Pflegekräfte: Unser Team besteht aus erfahrenen, ausgebildeten Pflegekräften.
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität: Wir bieten Ihnen eine flexible Pflegegestaltung, die sich Ihrem Alltag anpasst.
  • Würdevoller Umgang: Respekt, Empathie und Fürsorge stehen bei uns an erster Stelle.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Wohlbefinden fördern.

Kontaktieren Sie uns, um ein individuelles Pflegekonzept zu erstellen!

Wir wissen, dass der Einstieg in die Pflege viele Fragen aufwerfen kann. Genau deshalb stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite.

  • Persönliche Beratung: Klären Sie Ihre Anliegen in einem unverbindlichen Gespräch.
  • Individuelle Lösungen: Wir finden die passende Pflege für Ihre Bedürfnisse.
  • Einfacher Ablauf: Mit unserer Unterstützung starten Sie reibungslos in die Betreuung.

Kontaktieren Sie uns noch heute – gemeinsam machen wir Pflege einfach!

Pflegedienst Duisburg

Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen mit einem einfachen und klar strukturierten Prozess, vom ersten Kennenlernen bis zur Durchführung der Pflege. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf und wir besprechen Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse.

Wir machen es Ihnen einfach

Um Ihnen den Einstieg und die Organisation der Pflege zu erleichtern, stellen wir Ihnen wichtige Formulare und Unterlagen zum Download bereit. Diese Dokumente helfen Ihnen, alle relevanten Entscheidungen rechtzeitig und unkompliziert zu treffen.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail!

Servicefahrten – Beispiele:

Pflegegrad 1 bis 5


– Abholung von Rezepten
– Abholung von Medikamenten
– Abholung von Verordnungen
– Abholung von Überweisungen
– Einlesen der Versichertenkarten
– Aushändigung des Entlassungsbriefs an den Hausarzt
– Sonstige Besorgungen

Weiterte  Dienstleistungen

Diese zusätzlichen Dienstleistungen ergänzen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen und sorgen dafür, dass die betroffenen Personen im Alltag bestmöglich unterstützt werden.

Leistungen können je nach Bedarf und der individuellen Situation variieren.

Pflegeberatung (nach § 37 SGB XI)
Pflegebedürftige und deren Angehörige haben Anspruch auf eine regelmäßige Pflegeberatung durch die Pflegekassen, um sicherzustellen, dass die Pflege korrekt durchgeführt wird und alle möglichen Hilfen genutzt werden.

  • Kurzzeitpflege (nach § 42 SGB XI)
    Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, kann die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine zeitlich befristete Pflege.
  • Hilfsmittelversorgung (nach § 40 SGB XI)
    Dies umfasst die Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühlen, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial, die den Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen.
  • Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI)
    Eine weitere Form der Unterstützung für pflegende Angehörige, wenn diese aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ihre Pflegeaufgabe nicht wahrnehmen können.
  • Hausnotrufsysteme (optional, je nach Vereinbarung)
    Diese Systeme bieten eine zusätzliche Sicherheit für Pflegebedürftige und ermöglichen es, im Notfall schnell Hilfe zu holen.
  • Mobiler Sozialdienst
    Wenn eine regelmäßige Betreuung nicht gewährleistet werden kann, unterstützen mobile Sozialdienste durch persönliche Besuche bei den Betroffenen, um ihre Lebensqualität zu steigern und soziale Isolation zu verhindern.
  • Essen auf Rädern
    Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung, bei der Mahlzeiten direkt nach Hause geliefert werden, falls die betroffene Person keine Möglichkeit hat, sich selbst zu versorgen.

Haben Sie keinen anerkannten Pflegegrad?

Unsere Serviceleistungen für Privatzahler

Die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen decken einen Großteil der erforderlichen Hilfen ab.

 Für alles Weitere bieten wir Two Hearts Pflegedienst verschiedene Servicepakete an:

Servicepaket 1 – Besorgungen


  • Bestellung und Abholung von Verordnungen, Rezepten und Medikamenten.
    Preis: € 75,00 / Monat

    Servicepaket 2 – Entlastungen

  • Faxen, Briefe zusenden und weitere Besorgungen zur Erleichterung des Alltags.
    – Organisation und Überleitung bei Krankenhausentlassungen
    – Kontakt mit Krankenhaus und Angehörigen zur Absprache des Entlassungstermins
    – Kommunikation mit behandelnden Ärzten, Telefonate im Auftrag führen
    – Aushändigung des Entlassungsbriefs an den Hausarzt
    – Faxen von Unterlagen, Vereinbarung von Terminen, Organisation von Dienstleistungen (z. B. Fußpflege, Krankenfahrten, Hilfsmittel).
    Preis: € 75,00 / Monat

    Servicepaket 3 – Haushalt

  • Kleine Dienstleistungen „Rund um die Wohnung“:
    – Lüften, Läden und Gardinen öffnen
    – Briefkasten leeren, Blumen gießen
    – Glühbirnen wechseln, Abfall entsorgen
    – Weitere kleine Hilfestellungen im Rahmen eines vereinbarten Hausbesuchs (bis zu 5 Min/Tag).
    Preis: € 75,00 / Monat

    Servicepaket 4 – Antragsservice

  • Hilfe bei Anträgen:
    – Beratung und Unterstützung bei Anträgen jeglicher Art (z. B. Pflegegeld, Rezeptgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Verhinderungspflege, Antrag auf Pflegestufe oder Höherstufung).
    Preis: € 75,00 / Monat (inkl. Porto und Materialkosten)

    Servicepaket 5 – Rundum-Paket


Kombination aus Servicepaket 1, 2, 3 und 4.
Preis: € 210,00 / Monat



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Der Two Hearts Pflegedienst bietet Dienstleistungen im Bereich Betreuung und Entlastung an.

 Die angebotenen Leistungen umfassen

  • Beratung,
  • Betreuung
  • Unterstützung im Gesundheitswesen sowie Pflegekassenleistungen.

    Die Kosten für den Kunden setzen sich individuell nach den erbrachten Dienstleistungen zusammen

siehe Preisliste im Antragsformular und Vereinbarung).

 Die Abrechnung erfolgt stundenweise oder als Monatspauschale €/Monat –  Mitgliedsbeitrag Two Hearts Pflegedienst

über die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI direkt mit den Pflegekassen, sobald eine Abtretungserklärung vorliegt.

Zusätzliche Kosten für andere Dienstleister (z. B. Handwerker, Fußpflege) sind gesondert zu entrichten.

 Die Mitgliedskarte ist kostenlos und hat einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr.

Wenn der Kunde nicht kündigt, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Der Kunde stimmt zu, dass der Betreuungsdienst Daten speichert und an Kooperationspartner weitergibt sowie über aktuelle Dienstleistungen und Angebote informiert

Auf Anfrage kann der Betreuungsdienst die angebotenen Leistungen jederzeit erweitern oder einstellen.

Um als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden und den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen je nach Bundesland folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ehrenamtlich tätig (ohne reguläres Arbeitsverhältnis)
  • Nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person
  • Keine Verwandtschaft bis zum 2. Grad (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister)
  • Nicht als Pflegeperson eingetragen
  • Grundqualifikation erforderlich, meist durch eine Schulung

Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren.

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Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus.

Ihre TWO Hearts Pflegedienst